Angebote der Berufsvorbereitung

Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AVJ)
in Schleswig-Holstein

Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis können in Schleswig-Holstein ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch eines Ausbildungsvorbereitenden Jahres an einer Berufsschule erfüllen.

Ziel des AVJ

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Vermittlung von allgemeinen und berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses vorbereitet werden.

Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss wird die Möglichkeit geboten, über die erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichem Unterricht einen Schulabschluss zu erreichen, der dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist.

Zugangsvoraussetzungen

Ins AVJ können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die allgemeine Schulpflicht (das sind neun Schulbesuchsjahre) erfüllt haben und die berufsschulpflichtig sind.

Das AVJ ist insbesondere für solche Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen oder die eine Förderschule abgeschlossen haben.

Dauer

1 Jahr (als Vollzeitunterricht)

Unterrichtsfächer

Das AVJ wird (nach den Möglichkeit der örtlichen Berufsschule) für unterschiedliche Berufsbereiche (meist Technik und Hauswirtschaft) angeboten. Die berufsbezogenen Unterrichtsfächer vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten der jeweiligen Fachrichtung und können durch ein Praktikum ergänzt werden.

Berufsbezogener Lernbereich
  • Fachkunde
  • fachbezogene Mathematik
  • ggf. Technische Kommunikation
  • Fachpraxis
Berufsübergreifender Lernbereich
  • Deutsch mit Schriftverkehr / Kommunikation
  • Wirtschaft / Politik
  • Religion
  • Sport
Zusatzunterricht
(für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulabschluss erreichen möchten, der dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist)
  • Deutsch
  • Mathematik

Abschluss

Schülerinnen und Schüler, die das AVJ regelmäßig und mit Erfolg besucht haben, haben damit ihre Berufsschulpflicht erfüllt.

Dies gilt jedoch nicht, sofern nach dem AVJ eine Berufsausbildung begonnen wird. In diesem Fall lebt die Berufsschulpflicht wieder auf.

Anmeldung

Die Anmeldung sollte im Monat Februar des letzten Schuljahres vorgenommen werden.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Zur Anmeldung gehören:
  • ein vollständig ausgefüllter Anmeldevordruck mit einer Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
  • ein Lebenslauf
  • eine Fotokopie des Halbjahreszeugnis oder - sofern bereits vorhanden - des Abgangs- oder Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule

Anmeldevordrucke und weitere Informationen erhalten Sie in den Schulsekretariaten der Berufsschulen.

Kosten

Der Schulbesuch ist kostenfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Schulanschriften finden Sie in

KURS - Informationen zu schulischen Berufsausbildungen

Aktualisierungsstand 10/2005

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